E-Government
Geschrieben am 20.6.2008
Die Europäische Kommission hat gestern einen neuen E-Government-Dienst gestartet, der die Voraussetzungen für einen verlustfreien einheitlichen Datenaustausch schaffen und die elektronische Zusammenarbeit über Länder- und Sprachgrenzen hinweg fördern soll.
Das "Semantic Interoperability Centre Europe", kurz Semic.eu, ist im Wesentlichen in deutscher Hand: Betreut wird es von der Berliner Init AG, dem Fraunhofer ISST, der Gefeg GmbH sowie France Telecom. Realisiert wurde es im Rahmen des Programms IDABC (Interoperable Delivery of European eGovernment Services to Public Administrations, Businesses and Citizens).
Semic.eu ermöglicht Nutzern den Austausch von Lösungsoptionen für länderübergreifendes E-Government. Es will sicherstellen, dass Bedeutungen von untereinander ausgetauschten Informationen von allen Beteiligten gleichermaßen verstanden und ohne Sinnverlust kommuniziert werden. Darüber hinaus bietet es seinen Anwendern Hilfestellung und Beratung bei der Entwicklung und Förderung ihrer Lösungen sowie weiterführende Coachings, fachlichen Support und den Aufbau von Netzwerken und Communities für Projekte in der elektronischen Verwaltung.
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Geschrieben am 4.6.2008
Das World Wide Web Consortium (W3C) ein neues Forum gestartet, deren erklärtes Ziel besseres und zugänglicheres E-Government unter Nutzung offener Web-Standards ist.
Zur Verwirklichung dieses Ziels hofft die "eGovernment Interest Group" auf breite Zusammenarbeit mit Experten, Bürgern und Behörden. "Ich ermutige Vertreter von Regierungsbehörden, diesem W3C-Forum beizutreten um zu bewirken, dass das Web besser dem Volk dient", sagt W3C-Direktor Tim Berners-Lee. "Offene Standards, insbesondere Standards des semantischen Web, können helfen die Kosten von Regierungen zu senken. Zudem machen sie die Zusammenarbeit unabhängiger Behörden leichter und verbessern die Flexibilität angesichts des Wandels im Informationszeitalter."
Den Wert der kundenorientierten Nutzung des Webs und anderer Informationstechnologien durch staatliche Stellen in der Interaktion mit Bürgern hätten Regierungen bereits erkannt, so das W3C. Ein Beispiel dafür ist die Online-Steuererklärung, die etwa in Deutschland und Österreich seit mehreren Jahren möglich ist. Die Nutzung interoperabler, offener Standards im E-Government bietet laut W3C wesentliche Vorteile. So könnten sie einem breiten Personenkreis mit unterschiedlichen Möglichkeiten und Endgeräten Zugriff auf Information ermöglichen. Weiters würden Daten bei Nutzung offener Standards eher langfristig verfügbar bleiben, was den Wert entsprechender Investitionen steigere. Vom W3C erstellte Standards, die für den E-Government-Bereich relevant sind, betreffen beispielsweise XML, das semantische Web, die Barrierefreiheit und den mobilen Zugriff.
Die eGovernment Interest Group wird sich daher damit befassen, Best Practices und Richtlinien für E-Government unter Nutzung offener Web-Standards zu erstellen und auch Anwendungsbereiche zu identifizieren, in denen aktuelle Technologien den Anforderungen der Interessensgruppen nicht genügen. Dabei wird mit anderen W3C-Gruppen kooperiert, beispielsweise der Web Accessibility Initiative, die an Richtlinien zur Barrierefreiheit arbeitet). Außerde, werde eine enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie der Europäischen Kommission, der OECD, dem OASIS-Kosortium oder der eDevelopment Thematic Group der Weltbank angestrebt, so das W3C.
Quelle/Autor: pte
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Geschrieben am 7.5.2008
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben am Mittwoch Fahrplan und Grundkonzepte der Elektronischen Gesundheitsakte [ELGA] vorgestellt. Die Patienten sollen in dem neuen System viele Rechte bekommen - aber auch große Verantwortung. "Am 4. Juli wird der politische Beschluss zur Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte fallen", sagte Clemens Martin Auer, Vorsitzender des Lenkungsausschusses ELGA und zuständiger Sektionschef im Gesundheitsministerium, am Mittwoch anlässlich einer Präsentation in Wien.
Bereits im Herbst 2008 soll demnach die Einrichtungsphase für ELGA inklusive der Ausschreibungen für die Basiskomponenten der ELGA-Infrastruktur beginnen. Bis 2012 soll die Einrichtung dieser Basiskomponenten abgeschlossen sein, ein Web-Informationsportal für Patienten und Gesundheitsdienstleister soll 2009 ans Netz gehen, ein System zur Speicherung von Daten hinsichtlich Medikation und Radiologie im Jahr 2010. Die Kosten-Nutzen-Rechnung soll der Politik am 4. Juli 2008 präsentiert werden, hinsichtlich der zu erwarteten Kosten für die Basiskomponenten verwies Auer auf die bereits im Mai 2007 von der ARGE ELGA bekanntgegebene Schätzung in Höhe von 30 Millionen Euro.
Dafür bekommen die österreichischen Krankenversicherten und ihre Dienstleister zuallererst ein System, in dem sie eindeutig identifiziert werden können. "Jeder Bürger wird über den Master-Patient-Index identifizierbar sein", sagte Auer. Dieser Index werde von den Sozialversicherungen erstellt, denn nur diese hätten den Zugriff auf die relevanten Daten. Auch in Netzwerktechnik soll investiert werden. Auer: "Wir stellen eine Basisinfrastruktur für Tausende von Gesundheitsdienstleistern her, für Apotheken, Krankenhäuser und Ärzte."
Da nun feststeht, dass die Patientendaten dezentral dort gespeichert werden, wo sie anfallen, gehört auch ein Register zu den Kernelementen des Systems, in dem genau gespeichert ist, welche Information wo zu finden ist. Wer unter welchen Bedingungen auf die Daten zugreifen dürfen soll, wird in einem speziellen Rollenheft abgebildet. Vor allem sollen die Bürger vollen Zugriff auf die Daten erhalten, die das System über sie gespeichert hat. Für sie wird ein Gesundheitsportal im Web errichtet, das die Daten verständlich und übersichtlich aufbereiten soll. Das Portal soll, so Auer, sukzessive ausgebaut werden: "Viele Anwendungen, die uns nerven, sollen dort in elektronischer Form integriert werden, etwa der Impfpass oder der Mutter-Kind-Pass." Aber auch Informationen über Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten und ein Verzeichnis medizinischer Dienstleister sollen in das Portal integriert werden.
Quelle und gesamter Artikel: futureZone.ORF.at
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Geschrieben am 12.4.2008
In den Brandenburger Landesverwaltungen in Deutschland wird die elektronische Akte künftig das Papier ablösen.
Das Kabinett beschloss am Dienstag die Einführung eines einheitlichen Systems für das Dokumentenmanagement und die elektronische Bearbeitung von Vorgängen, teilte die Staatskanzlei Brandenburg in Potsdam mit. Das Innenministerium ist mit der Leitung des Gesamtprojektes beauftragt. Bis 2011 solle in allen Ministerien und der Staatskanzlei die Bearbeitung von Vorgängen weitgehend elektronisch erfolgen.
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Geschrieben am 20.3.2008
Seit zwei Jahren wickelt der Steirische Landtag Gesetzgebung und Schriftverkehr komplett digital ab. Da die Online-Anwendung überaus erfolgreich läuft, wollen weitere Parlamente dem Beispiel aus Österreich folgen, schreibt das IT-Magazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 4/08.
Als erstes und einziges Parlament Europas hat das österreichische Bundesland die gesamte Gesetzgebung auf papierlose Prozesse umgestellt. Das Projekt trägt den Namen Pallast – Papierloser Landtag Steiermark. Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme erhielten alle 56 Abgeordneten Laptops, die ihnen seitdem als Arbeitsgrundlage dienen. Die Pallast-Sicherheitsarchitektur garantiert den Schutz aller vertraulichen Informationen, da Datenmengen ausnahmslos verschlüsselt übertragen werden.
Die Verlagerung aller Parlamentsprozesse und die Ablage der Daten erfolgt über ein zentrales Online-System. Damit umgeht man den Versand sensibler Dokumente per E-Mail oder Fax. Die Anwendung läuft seit über zwei Jahren anstandslos zur Zufriedenheit aller und wird permanent weiterentwickelt.
Die Vorteile des digitalen Parlaments liegen auf der Hand: Einfache Bedienbarkeit, kurze Wege, Entbürokratisierung und Kosteneinsparung machen das Projekt auch für andere Länder interessant. So liegt im brandenburgischen Landtag bereits ein Feinkonzept für ein ähnliches System vor.
Quelle und gesamter Artikel: heise online
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Geschrieben am 7.2.2008
Behörden auf allen Ebenen lassen mögliche Effizienz- und Effektivitäts-Steigerungen ungenutzt. Deshalb ist es notwendig, Verwaltungsprozesse neu zu organisieren und Standards zu entwickeln, bevor auch in diesem Bereich Konzepte wie SOA sinnvoll eingesetzt werden können. Diese Auffassung vertritt das Deutsche Institut für Normen (DIN) in einem Fachbericht über Geschäftsprozess-Management in der öffentlichen Verwaltung.
Der Leitfaden soll es Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung auch ohne spezielle IT-Kenntnisse ermöglichen, ein erfolgreiches Geschäftsprozess-Management zu implementieren. Mithilfe der im Bericht enthaltenen Check-Listen soll es möglich sein, die einzelnen Vorgehensschritte nachzuvollziehen. Für das DIN bedeutet das einen ersten Schritt auf dem Weg zur effektiven Nutzung aktueller Technologien bei Behörden.
Das empfohlene Vorgehen gliedert sich in vier Phasen. Zu jedem dieser Schritte werden neben den Check-Listen auch Beispiele für Maßnahmenpläne und ein Leitfaden für Interviews bereit gestellt. Zusätzlich zu dem Phasen-Modell liefert der Fachbericht Beispiele für mögliche Formen und Methoden für die Einbeziehung aller Beteiligten an einer Optimierung des Geschäftsprozesses.
In E-Government steckt einiges an Potenzial
Bisher ist die Anwendung des elektronischen Datenaustausches in der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur Wirtschaft auf Teilbereiche beschränkt. Während E-Business mit all seinen Ausprägungen schon länger verbreitet ist, sind beim E-Government noch erhebliche Hürden zu überwinden. Dabei wird durch die konsequente Umsetzung von E-Government ein enormes Potenzial an Optimierung erwartet.
Aus Sicht der Kunden wie Bürger oder Unternehmen bedeutet das eine garantierte Qualität der Leistungen von Seiten der Verwaltung in Bezug auf Transparenz, Schnelligkeit und Effizienz. Aus dem Blickwinkel der Verwaltung beinhaltet eine Prozessverbesserung mehr Wirtschaftlichkeit, eine bessere Vergleichbarkeit und eine höhere interne Transparenz und Effizienz.
Der DIN-Bericht soll die öffentliche Verwaltung auf ihren Weg von der funktionalen zur prozessorientierten Verwaltung unterstützen. Ziel ist eine Hilfestellung zum eigenständigen Arbeiten, ohne Fragen der Organisationshoheit und der kommunalen Selbstverwaltung zu berühren.
Dafür gibt das DIN den Behörden folgenden Fahrplan an die Hand:
Phase 1: Erkennen und dokumentieren
Auch wenn die Problemsituation und die damit verbundenen Arbeits- und Aufgabenbereiche bekannt sind, liegen die zu optimierenden Prozesse nicht von vornherein vor. Sie müssen als Untersuchungsgegenstand erst abgegrenzt und definiert werden. Das heißt es muss zu Beginn unter anderem festgelegt werden, wo ein Prozess anfängt und wo er endet, welche Stationen er durchläuft und welche Bereiche beteiligt sind.
Phase 2: Analysieren und bewerten
Nach der Identifizierung des gesamten Prozesses ist die bestehende Prozessorganisation vor dem Hintergrund der operativen Ziele zu analysieren. Im Ergebnis der erfolgten Analyse liegt eine Liste von Veränderungsvorschlägen vor, die zu bewerten sind. In diesem Schritt ist die Beteiligung der internen Prozessbeteiligten besonders wichtig, da sie in die Bewertung der Verbesserungspotenziale den Realitätssinn ihrer Erfahrungen einbringen können.
Phase 3: Optimieren und Einführen
Die Entwicklung von Vorschlägen ist die kreative Phase des Optimierungsprojekts. In ihr werden konzeptionell Lösungen gesucht und empirisch geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der erkannten Mängel entwickelt. Wichtig ist es, mit der Umsetzung der Maßnahmen zügig zu beginnen und entsprechend einer vorher bestimmten Priorisierung abgearbeitet werden.
Phase 4: Ergebnisse messen und bewerten
Die Evaluierung der Prozessoptimierung sollte in einem angemessenen Zeitabstand nach erfolgter Umsetzung des Konzepts erfolgen. Im Ergebnis der Erfolgskontrolle ist zu überlegen, inwieweit eine Nachsteuerung der weiteren Prozessentwicklung notwendig ist, um die Zielvorgaben vollständig zu erreichen, neue Probleme zu beheben oder auf veränderte Bedingungen zu reagieren.
Quelle und gesamter Artikel: CIO.de
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Geschrieben am 5.2.2008
Das E-Government Projekt ELISA (Elektronischer Akt im Land Salzburg) verlaufe nach Plan, berichtet Fabasoft. Die Bezirkshauptmannschaft Hallein sowie die ersten fünf Abteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung würden bereits die Fabasoft eGov-Suite im Produktivbetrieb verwenden. Die Aktenbearbeitungssoftware wird dabei als Standardprodukt "Out of the Box" in ihrer Länderausprägung ausgerollt – ohne projektspezifische Anpassungen.
Für das Land Salzburg bringt der Einsatz einer Standardsoftware laut Fabasoft wesentliche Vorteile bei der Betreuung der Mitarbeiter und beim Einsatz neuer Softwareupdates. Dadurch könnten Kosten gespart werden. Im Rahmen des Gesamtprojekts ELISA werden sämtliche Abteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung sowie die Bezirksverwaltungsbehörden auf die Fabasoft eGov-Suite umgestellt. Bis längstens Ende 2009 werden mehr als 2.150 Benutzerinnen und Benutzer im Land Salzburg mit dieser Software arbeiten. Bestehende Altdaten werden in das neue System übernommen.
Die Software ermöglicht eine effektive elektronische Aktenbearbeitung. Der Elektronische Akt gilt als Original, ein Ausdruck auf Papier ist nicht mehr notwendig. Erweiterte Funktionalitäten wie die elektronische Zustellung können im Rahmen eines Upgrades aktiviert werden. Die Qualitätssicherung erfolgt auf Basis von Fabasoft DUCXtest. Mit diesem Instrument werden so genannte automatisierte Black-Box-Tests durchgeführt. Mithilfe dieser aufgezeichneten Daten ist es möglich, alle Nutzungsszenarien zu überprüfen. Somit kann der gewünschte Funktionsumfang für alle unterstützten Plattformen überprüft werden.
Quelle und gesamter Artikel: COMPUTERWELT.at
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Geschrieben am 31.1.2008
T-Systems präsentiert im Rahmen der ITnT Lösungen zur EU-Dienstleistungsrichtline und Acta Nova. Gefordert ist der EU-weite Abbau von Hürden bei der Gewerbeanmeldung für Dienstleister aus den Mitgliedsländern – zum Beispiel durch nur noch eine einzige Anlaufstelle oder einen einheitlichen Ansprechpartner (EAP).
Das Unternehmen zeigt auf der Messe einen Web-Zuständigkeitsfinder, der den Anmelder zu seinem spezifischen EAP führt. Weitere Lösungsmodule sind ein Dokumentensafe zur sicheren Ablage der Anmeldeunterlagen, ein Workflow-Management für den EAP, eine Bezahlfunktion und ein Status-Reporting. Zweiter Schwerpunkt von T-Systems ist die Web-basierte Lösung “Acta Nova”, bisher bekannt als “egora VB”. Die Lösung ist das durchgängige System der elektronischen Akte, vom Eingang bis zum Versand. Die Lösung wird als Open Source angeboten, welche allen Verwaltungsebenen einen einfachen Zugang zu dem ELAK-System ermöglichen soll.
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Geschrieben am 11.1.2008
Im Auftrag der Europäischen Kommission arbeiten Verbände und Industrie an erweiterten Richtlinien für ein Records-Management. Diese sollen 2008 veröffentlicht werden und laut ihrer Befürworter letztlich mit nationalen Alleingängen wie dem deutschen DOMEA-Konzept Schluss machen.
Mit "Model Requirements for the Management of Electronic Records" (MoReq) existiert seit 2001 die bisher einzige branchenunabhängige Spezifikation für den Aufbau und Betrieb von Dokumenten- und Records-Management-Systemen in Europa. Sie entstand im Auftrag der Europäischen Kommission und des DLM Forums, die einen einheitlichen Dokumentenaustausch mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten etablieren wollte. Mittlerweile ist MoReq in einigen Staaten De-facto-Standard für das Records-Management und in elf Sprachen übersetzt (nicht in Deutsch).
Das Werk umfasst rund 390 Richtlinien für öffentliche und private Einrichtungen. So etwa Systemfunktionen, Klassifikationsschemata, Zugriffsverwaltung und Sicherheit, Aufbewahrung und Vernichtung, Erfassung von Schriftgut, Suche, Retrieval und Ausgabe von Dokumenten. Ferner sind nicht-funktionale Anforderungen wie Anwenderfreundlichkeit und Systemverfügbarkeit sowie Richtlinien zur Betrachtung von operationalen Systemen und Ma-nagementsystemen aufgeführt, und es finden sich Anforderungen für andere elektronische dokumentenbezogene Funktionen wie Workflow, E Mail und elektronische Signaturen. Zum Jahresende ist eine überarbeitete zweite, dann auch in Deutsch abgefasste Version von MoReq geplant. Sie verspricht eine flexiblere Struktur, ein erweitertes Basismodul (Mimimalanforderungen), neue optionale Module etwa für Content-Management sowie einen Compliance-Test als Vorlage für die Abnahme von Implementierungen und zur Zertifizierung von Softwareprodukten (nach IEEE 829 "Software Test Documentation"). Ferner würden aktuelle Änderungen in europäischen Quelldokumenten wie dem Standard ISO 15489 oder das deutsche Domea-Konzept für die Aktenverwaltung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
An der Ausgestaltung beteiligen sich europäische DMS-Hersteller und Dienstleister, Archive, Organisationen aus dem DMS-Umfeld und Einzelpersonen. Diese verknüpfen große Hoffnungen mit MoReq. So könnte die Spezifikation die Entwicklung und europaweite Einführung entsprechend zertifizierter Systeme erleichtern. Ebenso ließen sich mit den Vorgaben Service-Levels im Records-Management für Dienstleister und deren Kunden definieren und prüfen. Für Unternehmen könnte MoReq eine Referenz bei der Produktauswahl stellen und als Grundlage von Schulungsunterlagen dienen.
Doch bis jetzt beachten weder alle DMS-Hersteller diese Referenzen bei der Produktentwicklung, noch nutzen viele Anwender ein über die bisherige Archivierung hinausgehendes Records-Management . So räumte auch Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der Hamburger Unternehmensberatung Project Consult und Mitverfasser der MoReq-Spezifikationen, kürzlich in einem Newsletter ein, dass Anwender zwar interessiert seien, sich aber beim Kauf spezieller Lösungen noch zurückhielten. Hinzu kommt inhaltliche Kritik an den Spezifikationen. So erklärte Peter John, Leiter Produktmanagement beim Hersteller Saperion, in besagtem Newsletter MoReq zu sehr auf die Verwaltung von Dokumenten ausgerichtet. Die Verwaltung von E-Mails werde nur am Rande, die Verwaltung von strukturierten Daten gar nicht beleuchtet. Außerdem führte er in der Analyse des Metadatenmodells und des Zusammenspiels von MoReq2 mit anderen Standards wie dem OASIS–Standard ausgewählte Stellen der Spezifikation auf, zu denen es noch Diskussionsbedarf gibt.
Jürgen Biffar, Geschäftsführer des an den Spezifikationen beteiligten DMS-Herstellers Docuware, kann die inhaltliche Kritik indes nicht nachvollziehen. So adressiere MoReq durchaus das Thema E-Mail, wenn auch nicht aus technischer Sicht. Biffar sieht vielmehr in den zahlreichen nationalen Vorgaben für die Aktenverwaltung das größte Hindernis für den Erfolg von MoReq. So sei hierzulande besonders das "unselige" Domea-Konzept derart detailliert, spezialisiert und überambitioniert, dass es Projekte behindere und die Produktentwicklung erschwere. MoReq sei hingegen viel pragmatischer und werde sich durchsetzen: "Behörden wollen ihre Freiheiten bei der Aktenverwaltung behalten." Gelingt dies, könnte MoReq laut Biffar auch zum Vorbild und Qualitätskriterium für Privatunternehmen werden, jedoch frühestens in drei bis vier Jahren.
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